Unsere Expertise
Vertriebsrecht: Ihre Expertin für Handelsvertreter und Unternehmen

Ob Vertragsgestaltung, Provisionsstreit oder Ausgleichsanspruch: Als spezialisierte Rechtsanwältin im Vertriebsrecht berate ich seit über 20 Jahren Handelsvertreter, Vertriebsagenturen und international agierende Unternehmen. Mein Ziel ist die rechtssichere Gestaltung Ihrer Geschäftsbeziehungen und die konsequente Durchsetzung Ihrer wirtschaftlichen Interessen.
Kompetenz aus über zwei Jahrzehnten Erfahrung
In meiner langjährigen Praxis habe ich Mandanten aus unterschiedlichsten Branchen begleitet. Ich stehe für eine Beratung, die Konflikte antizipiert und vermeidet. Dabei habe ich nicht nur maßgeschneiderte Handelsvertreterverträge und Vertragshändlerverträge aufgesetzt. Sollte sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht umgehen lassen, vertrete ich Ihre Interessen mit voller Entschlossenheit und prozesstaktischem Geschick.
Für Handelsvertreter: Provisionen und Buchauszug durchsetzen
Die Sicherung Ihrer finanziellen Ansprüche steht im Mittelpunkt meiner Arbeit. Die Durchsetzung von Provisionsansprüchen erfordert eine präzise Strategie, die stark vom zugrundeliegenden Vertragstyp abhängt.
Ein Exklusivvertrag oder eine Vereinbarung über Alleinvertrieb verlangt eine andere Vorgehensweise zur Klärung der Provisionslage als ein klassischer Handelsvertretervertrag mit Kundenschutz. Um Transparenz zu schaffen, nutze ich regelmäßig den Anspruch auf Buchauszug.
Was wir für Sie prüfen:
Detaillierte Prüfung aller Provisionsabrechnungen.
Durchsetzung des Buchauszugs zur Kontrolle der Umsätze.
Juristische Bewertung von Verjährungsfristen.
Analyse der Chancen und Risiken eines gerichtlichen Vorgehens.
Der Ausgleichsanspruch: Ihr Recht bei Vertragsende
Der Ausgleichsanspruch ist oft der wertvollste Anspruch eines Handelsvertreters – und unter bestimmten Voraussetzungen auch eines Vertragshändlers oder Distributors. Er dient als Vergütung dafür, dass Sie dem Unternehmer einen neuen Kundenstamm aufgebaut oder bestehende Geschäftsbeziehungen wesentlich intensiviert haben.
Die Höhe dieses Anspruchs ist beachtlich und kann bis zu einer Jahresprovision betragen. Der Erfolg hängt jedoch entscheidend von zwei Faktoren ab:
Der Art und Weise der Vertragsbeendigung (z.B. Kündigung aus begründetem Anlass).
Dem Vorliegen sogenannter Billigkeitsgründe.
Eine frühzeitige Beratung – idealerweise noch vor Ausspruch einer Kündigung – ist daher ausschlaggebend, um diesen Anspruch zu sichern oder als Unternehmen unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Für Unternehmen: Rechtssichere Vertragsgestaltung
Nationale wie international agierende Unternehmen schätzen mein Know-how in der Gestaltung maßgeschneiderter Vertriebsverträge. Ein guter Vertrag bildet Ihre wirtschaftlichen Ziele bis ins Detail ab und vermeidet Streitfragen, bevor sie entstehen.
Ich unterstütze Sie bei der Erstellung und Prüfung von:
Handelsvertreterverträgen und Vertragshändlerverträgen.
Verträgen für Distributoren und Vertriebsgesellschaften.
Vereinbarungen mit Influencern und modernen Vertriebspartnern.
Dabei berücksichtige ich spezifische Klauseln wie Bezirkszuweisung, Kundenzuweisung sowie nachvertragliche Wettbewerbsverbote, um Ihre Marktposition zu schützen.


Internationales Vertriebsrecht
Der Handel endet heute selten an Landesgrenzen. Ich berate Sie fundiert im internationalen Handelsrecht und Europarecht. Dabei klären wir essenzielle Fragen wie den passenden Gerichtsstand und das anwendbare Recht. Durch meine Erfahrung und Sprachkompetenz sorge ich dafür, dass Ihre Verträge auch im globalen Kontext Bestand haben.
Sichern Sie Ihre Vertriebsrechte
Ob Sie einen Vertrag neu gestalten müssen oder einen Anspruch durchsetzen wollen: Zögern Sie nicht, sich professionelle Unterstützung zu holen. Eine strategische Beratung zahlt sich langfristig aus.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine erste Einschätzung Ihres Anliegens.